Mitglied des Stadtrates Memmingen
Herbert Diefenthaler
Corinna Steiger
Bernhard Thrul

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ivo Holzinger

Memmingen, 13.4.2006

Behandlung von Anträgen im Stadtrat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte legen Sie den nachfolgenden Antrag dem Stadtrat in der nächsten Plenumssitzung (am 04.Mai) zur Beschlussfassung vor:

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Anträge werden ab sofort so behandelt, wie es § 21 der Geschäftsordnung vorsieht.
  2. Die Haushaltskommission wird ersatzlos aufgelöst.
    Die Haushaltsberatungen finden in den zuständigen Senaten des Stadtrates statt.
  3. Eingegangene Anträge werden von der Verwaltung vervielfältigt und allen Stadträtlnnen zugeleitet.

Begründung:

Zu l.):

Im § 21 unserer Geschäftsordnung steht: "Rechtzeitig eingegangene Anträge von Stadtratsmitgliedern setzt der Oberbürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt."

In der Vergangenheit hat OB Dr.Holzinger immer wieder gegen diese Regelung verstoßen und Anträge nicht so behandeln lassen, wie es der obige Paragraph vorsieht. Diese andauernde Verletzung eines der wichtigsten Rechte von uns Stadträtlnnen kann nicht länger hingenommen werden.

Zu 2.):

Bisher wurden immer wieder Anträge anstelle einer rechtzeitigen Behandlung durch den OB mit dem Hinweis, sie seien "haushaltswirksam", bis zu den Haushaltsberatungen zurückgestellt. Wenn dann der Haushalt in den Senaten zur Beratung anstand, wurden diese Anträge aber tatsächlich nahezu nie inhaltlich beraten. Bei der Art, wie die Haushaltsberatungen bisher angelegt sind, war eine inhaltliche Beratung schon aus Zeitgründen gar nicht möglich (und genau dies war wohl auch beabsichtigt). Die sogenannte "Haushaltskommission" kann eine Beratung in den Senaten nicht ersetzen und ist dazu auch nicht legitimiert. Deshalb sollte sie wieder abgeschafft werden.

Zu 3.):

Für die jetzige Wahlperiode wurde vereinbart, dass Stadträte Anträge, die sie gestellt haben, selbst den anderen Stadträten zugänglich machen sollen. Diese Regelung hat sich nicht bewährt. Sie ist umständlich ud hat häufig verhindert, dass alle KollegInnen diese Anträge zu Gesicht bekamen. Daher schlagen wir eine effektivere Neuregelung vor.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Diefenthaler
Corinna Steiger
Bernhard Thrul

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